Resolution zur Abtreibungsgesetzgebung in Deutschland
Vor 30 Jahren wurde die Abtreibung gesetzlich weitgehend zugelassen. Seit
dieser Zeit sind nach offiziellen Angaben 4,2 Millionen ungeborene Kinder
getötet worden. Nach realistischen Schätzungen dürfte die Zahl bei mindestens 8
Millionen liegen.
Im Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepulik Deutschland heißt es: "Die
Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist
Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
Daher erklären wir:
- Durch die Neufassung des §218 von 1995 ist nachweislich kein Rückgang der
in Deutschland vorgenommenen Abtreibungen zu verzeichnen. Die Bundesregierung
muss deshalb umgehend ihrer vom Bundesverfassungsgericht auferlegten
Nachbesserungspflicht nachkommen und für einen wirksamen Schutz des
ungeborenen menschlichen Lebens sorgen.
- Der Staat darf nicht weiterhin jährlich Steuergelder in Millionenhöhe für
Abtreibungen aufwenden, durch die er sich aktiv an der Tötung menschlichen
Lebens und an der demographischen Fehlentwicklung in Deutschland
beteiligt.
- Die Schwangerenberatung mit Ausstellung der zur Abtreibung berechtigenden
Bescheinigung dient nicht dem Lebenssschutz. Deshalb hat der Heilige Vater die
Umstellung kirchlicher Beratungstätigkeit durchgesetzt. Katholische
Beratungsstellen sowie alle Einrichtungen, die dem Schutz des ungeborenen
Lebens und der Hilfe für Schwangere dienen, müssen staatliche Förderung und
Anerkennung erfahren.
- Spätabtreibungen müssen gesetzlich unterbunden werden. Auch eine
Behinderung darf kein Grund für eine Abtreibung sein. Beratungsstellen,
Selbsthilfegruppen und Fördereinrichtungen sollen betroffenen Eltern helfen,
Ja zu ihrem Kind zu sagen.
- Familien mit Kindern müssen finanziell stärker entlastet werden. Kinder
dürfen in Deutschland kein Armutsrisiko sein!
Prof. Dr. Hubert Gindert, Forum Deutscher Katholiken
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