
Kritik der "Kirchenvolksbegehrer" zurückgewiesen. Jetzt sind die Bischöfe gefordert.
Als Ostergeschenk haben die in der Aktionsgemeinschaft zusammengeschlossenen Initiativkreise in den deutschen Bistümern und das Forum Deutscher Katholiken die neue Instruktion "Redemptionis sacramentum" bezeichnet. Auch wenn das am vergangenen Freitag veröffentlichte Dokument der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung nichts wesentlich Neues enthalte, so beeindrucke es um so mehr durch seine Konzentration auf die wesentlichen Probleme und einige wichtige Präzisierungen. "Nun sind die Bischöfe in ihren Diözesen am Zuge, der Instruktion, wo immer liturgische Missbräuche bestehen oder sich einschleichen, Rechnung zu tragen", erklärten Aktionsgemeinschaft und Forum. Besonders wichtig sei der ausdrückliche Hinweis in der Instruktion, dass jeder Katholik das Recht hat, über einen liturgischen Missbrauch Klage beim Diözesanbischof oder beim Apostolischen Stuhl einzureichen. Als besonders positiv werten beide Vereinigungen auch die klare Sprache bezüglich der Sonntagspflicht. Danach ist ein ökumenischer Wortgottesdienst kein Ersatz für die heilige Messe. Unzweideutig auch, dass katholische Spender die Sakramente erlaubt nur katholischen Gläubigen spenden und diese wiederum die Sakramente erlaubt auch nur von katholischen Spendern empfangen können. Scharf haben Aktionsgemeinschaft und Forum in diesem Zusammenhang die Kritik des Tübinger Theologen Hans Küng und der Kirchenvolksbegehrer "Wir sind Kirche" an der Instruktion zurückgewiesen. Für beide würden Gesetze und Regeln der Kirche ganz offensichtlich nur so lange und so weit gelten, wie sie in ihre theologische Vorstellungswelt passten. So wollten die so genannten Kirchenvolksbegehrer mit ihrem angekündigten "Sonntag der Kirchenvolkspredigt am 1./2. Mai 2004" den Gläubigen das eigene Kirchenverständnis aufzwingen und damit gleichzeitig das strikte Predigtverbot der Kirche für Laien (einschließlich Pastoralassistenten) in der Eucharistiefeier aushebeln. Dieses Predigtverbot werde aber in der Instruktion dezidiert wiederholt, wie gleichzeitig die Einhaltung anderer liturgischer Vorschriften dringend angemahnt werde. So sei es unter anderem dem Kommunikanten bei der Kommunion unter beiderlei Gestalten nicht erlaubt, selbst die Hostie in den Kelch einzutauchen, wie es in der Praxis oft geschehe. Oder: Außerordentliche Kommunionspender - also Laien – seien nur in außerordentlichen, nach den in der Instruktion klar umrissenen Situationen einzusetzen und nicht, wie fast überall üblich, nach Belieben. Unverändert in Kraft geblieben seien außerdem alle Normen und Regeln, die in der Instruktion nicht ausdrücklich behandelt worden sind.
Prof. Dr. Hubert Gindert, Forum Deutscher Katholiken
Presseinformation des Forums Deutscher Katholiken und der Aktionsgemeinschaft katholischer Laien und Priester in den deutschsprachigen Diözesen