Neubesinnung auf die christliche Identität Europas
- Wir bekennen uns zur europäischen Einigung als einem großen
Friedensprojekt, das die gemeinsamen Ideale und Interessen der Europäer über
alles Trennende stellt. Wir begrüßen die Erweiterung der Europäischen Union,
die die Spaltung Europas überwindet und die Chance eröffnet, den Raum des
Friedens, der Freiheit und des Rechts auf ganz Europa auszudehnen.
- Wir begrüßen das Bemühen führender Staatsmänner in Europa, die die
Weiterentwicklung des vereinten Europas mit der Frage nach der europäischen
Identität verbinden.
- Wir bedauern, dass ein Bezug auf Gott in der Präambel der künftigen
Europäischen Verfassung im EU-Konvent noch nicht durchsetzbar war.
Gleichzeitig danken wir allen Politikern und politischen Kräften, die sich für
die Verankerung Gottes in der Verfassung eingesetzt haben und appellieren an
den EU-Gipfel von Saloniki, den Bezug auf Gott erneut auf die Tagesordnung zu
setzen. Darin sehen wir den wesentlichen Beitrag zur Sicherung der
Menschenrechte, denn nur die Autorität Gottes garantiert die Würde des
Menschen. Die Erkenntnis, dass alle irdische Macht sich vor Gott verantworten
muss und sich deshalb nie als absolut setzen darf, sollte die Lehre aus den
unmenschlichen Totalitarismen des 20. Jahrhunderts sein.
- Wir fordern eine Bezugnahme auf Gott als Schöpfer und Herrn allen Lebens
in der künftigen Europäischen Verfassung mit einer Formulierung, die die
Christen, aber auch die Juden und Muslime annehmen können. Christen, Juden und
Muslime bilden die überwältigende Mehrheit der Einwohner Europas.
- Wir appellieren an die Regierungen in der Europäischen Union und an das
Europäische Parlament, das Christentum ausdrücklich als eine der großen
Wurzeln der europäischen Kultur und als Quelle der Identität Europas zu
nennen. Eine solche Erwähnung schließt die positive Würdigung anderer kultur-
und geistesgeschichtlicher Beiträge keineswegs aus.
- Wir begrüßen die Übernahme und Erweiterung des so genannten Kirchen-Artikels aus
dem Amsterdamer Vertrag in Artikel 51 der künftigen Europäischen Verfassung.
Mit den übernommenen Bestimmungen ist gesichert, dass der jeweilige
Rechtsstatus der Kirchen und Religionsgemeinschaften in den EU-Mitgliedsstaaten nicht durch europäisches Recht untergraben werden kann. Durch
die Erweiterung des Artikels bekennt sich die EU ausdrücklich zum
regelmäßigen, institutionalisierten Dialog mit den Kirchen, die dadurch
formalrechtlich von den Nichtregierungsorganisationen (NGOs) unterschieden
werden.
- Wir appellieren an die politischen Entscheidungsträger, im Sinn der
Europäischen Verfassung allen europäischen Staaten, die die Voraussetzungen
erfüllen, den Beitritt zur Europäischen Union zu ermöglichen.
- Den Beitritt der Türkei zur Europäischen Union lehnen wir aus politischen,
humanitären, aber auch aus geistes- und kulturgeschichtlichen Gründen ab. Die
Türkei kann als nicht-europäisches Land ein Verbündeter oder Partner des
vereinten Europa sein, nicht aber dessen Mitglied. Wir appellieren an den EU-Gipfel, der türkischen Regierung möglichst bald Klarheit darüber zu geben.
Prof. Dr. Hubert Gindert, Forum Deutscher Katholiken
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