Christliche Wertorientierung statt Kulturkampf

Der Bayer. Verfassungsgerichtshof (VGH) hat entschieden, dass einem Lehrer nicht zugemutet werden kann, gegen sein Gewissensurteil "unter dem Kreuz" zu unterrichten. Dieser Lehrer und Staatsbeamter kann somit gegen die verfassungsrechtlichen Grundlagen des bayerischen Schulgesetzes handeln. Den Schülern wird das ihnen zustehende Recht vorenthalten, im Geist christlicher Grundsätze erzogen zu werden.

Das Urteil des Bayer. VGH berührt nicht nur die christliche Ausrichtung der Erziehung an bayerischen Schulen. Es lässt weitgehende negative Auswirkungen auf die Grundrechtspraxis im demokratischen Verfassungsstaat der Bundesrepublik insgesamt erwarten.

Das Urteil des Bayer. VGH wurde vom "Bund für Geistesfreiheit", dem der klagende Lehrer angehört, von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und von der Landtagsfraktion der Grünen begrüßt.

Die Fraktion der Grünen hat im Bayerischen Landtag einen Gesetzentwurf eingebracht, der das Kreuz aus der Schule verdrängen und den konfessionellen Religionsunterricht durch einen interkonfessionellen Unterricht als Pflichtfach ersetzen soll. Damit erweisen sich die Grünen wieder einmal als eine für Christen nicht wählbare Partei.

Es besteht die akute Gefahr, dass radikal-antichristliche Minderheiten in einem neuen Kulturkampf christliche Symbole und christliche Wertanschauungen aus dem öffentlichen Raum verdrängen und die Religionsausübung in ein privates Getto abdrängen wollen.

Das Forum Deutscher Katholiken fordert die Eltern auf, ihr Grundrecht auf Erziehung nach christlichen Grundsätzen vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG) einzufordern.

Prof. Dr. Hubert Gindert, Forum Deutscher Katholiken

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